amd Schäfer GmbH - Kfz-Sachverständigenbüro
amd Schäfer GmbH
Kfz-Sachverständigenbüro

Karl-Hass-Str. 7
53859 Niederkassel

Tel.: 02208 / 8298
Fax: 02208 / 766 9218
Mobil: 0171 / 544 0124

E-Mail: info@amd-schaefer.de

Unabhängiger Kfz-Gutachter für
Unfallgutachten · Kurzgutachten · Wertgutachten

amd Schäfer GmbH - Unabhängiger Kfz-Gutachter und Kfz-Sachverständigenbüro für Wertgutachten Sie wurden unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt? Beachten Sie unbedingt die folgenden Punkte:

  1. Notieren Sie sich Name und Anschrift des Fahrers sowie Fahrzeughalters, Fahrzeugdaten (Typ, Modell, Farbe, Kennzeichen), Ort, Datum und Uhrzeit sowie die Adresse von potenziellen Zeugen.
  2. Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort! Bei größeren Schäden oder unklarer Sachlage immer die Polizei einschalten.
  3. Es steht Ihnen grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen.
  4. Ist jedoch von vorneherein erkennbar, dass es sich nur um einen Bagatellschaden handelt (Schadenshöhe nicht höher als 500 bis 750 €), werden die Kosten für das Gutachten nicht von der gegnerischen Versicherung übernommen. Hier reicht ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt aus.
  5. Die vollständige Beweissicherung über Umfang und Höhe des Schadens gewährleistet, dass Ihnen die Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden und dass der Unfallschaden vollständig erkannt und beseitigt werden kann.
  6. Es steht Ihnen frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf Basis des vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen.
  7. Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt reparieren zu lassen.
  8. Ist Ihr Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht fahrbereit, aber Sie sind auf ein Fahrzeug angewiesen, so haben Sie für die Dauer der Reparatur bzw. bis zur Beschaffung eines neuen Fahrzeugs einen Anspruch auf ein gleichwertiges Leihfahrzeug.
  9. Benötigen Sie kein Leihfahrzeug, können Sie stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp.
  10. Sie sollten die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen behalten, auch wenn Ihnen von der gegnerischen Versicherung angeboten wird, die gesamte Abwicklung des Schadens zu übernehmen.
  11. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen - die Kosten hierfür hat die gegnerische Versicherung grundsätzlich zu tragen.

Wir sind Ihr Partner, wenn es um ein Wertgutachten Ihres Autos geht!

X Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.